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Was ist das Reinheitsgebot (von 1516)?
Herzog Wilhelm von Bayern erließ 1516 ein Gesetz, welches ausschliesslich die Verwendung der Rohstoffe Wasser, Malz, Hopfen und später Hefe zur Herstellung von Bier erlaubt. In Augsburg gibt es allerdings schon eine gleichlautende Verorndung von 1156 von Friedrich Barbarossa! Damit wird das Riegele schon fast 400 Jahre länger ausschliesslich nach dem Rheinheitsgebot gebraut!

